Der Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht

Kommt es im Arbeitsrecht zu einer Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist dafür zunächst der Arbeitsvertrag relevant. Denn im Arbeitsvertrag werden Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer konkret geregelt, z. B. Art und Umfang der zu leistenden Arbeit, das Arbeitsentgelt, der Urlaubsanspruch, aber auch Gratifikationen und Boni wie beispielsweise das Weihnachtsgeld.

Arbeitsvertrag ist allerdings nicht gleich Arbeitsvertrag: Denn neben dem unbefristeten Arbeitsvertrag existiert z. B. der befristete Arbeitsvertrag. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch und darf aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes nicht unbegrenzt oft erneut befristet abgeschlossen werden. Aber auch im Bereich Leiharbeit bzw. Zeitarbeit gelten teils spezielle Regelungen, über die ich Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gerne aufkläre.

Gesetzliche Ansprüche im Arbeitsrecht

Aber auch eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften ist im Arbeitsrecht von Bedeutung. So regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz die „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“, das Mutterschutzgesetz Fragen zum Thema Schwangerschaft und Mutterschutz (z. B. Beschäftigungsverbote) oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz („Antidiskriminierungsgesetz“) die Folgen von Diskriminierung im Arbeitsverhältnis oder im Bewerbungsverfahren. Ebenfalls ein Anspruch aus dem Gesetz (BGB) ist der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber ein solches Fehlverhalten mit einer Abmahnung ahnden. Unter Umständen kann er aber auch ohne Abmahnung eine ordentliche Kündigung bzw. fristlose Kündigung aussprechen (verhaltensbedingte Kündigung). Bei einer betriebsbedingten Kündigung (Stellenabbau etc.) oder einer personenbedingten Kündigung ist eine Abmahnung nicht notwendig.

Natürlich kann ein Arbeitsvertrag aber auch einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden. Folgen für Ansprüche, z. B. auf Arbeitslosengeld I, müssen dabei allerdings immer ausreichend bedacht werden – hierzu berate ich Sie natürlich ebenfalls gerne und umfassend.

Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Arbeitsrecht

Kommt es zu Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht, unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Ich unterstütze Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der Aufhebung eines Arbeitsvertrages oder kümmere mich auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite um Fälle, in denen die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangt wird. Ebenso berate ich Sie – oder vertrete Sie vor Gericht –, wenn ein Anspruch auf Zeugnisberichtigung oder ein offener Gehaltsanspruch im Raum steht.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch, wenn kurzfristig eine Kündigungsschutzklage erhoben wurde oder erhoben werden muss oder wenn es um die Überprüfung einer Änderungskündigung (Versetzung, Herabstufung etc.) geht.

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