Die Nutzung von Texten und Fotos im Internet wird – wie die Nutzung auf Broschüren und Flyern – durch die Vorgaben des Urheberrechts bestimmt. Das gilt unabhängig davon, ob man sich als Unternehmer im Internet bewegt (Firmenwebsite) oder als Privatperson (Ebay etc.).
Aber auch die Teilnahme an (illegalen) Musiktauschbörsen oder Filmtauschbörsen (illegales Filesharing) sorgt für Konflikte mit dem Urheberrecht. Die Folge sind in beiden Fällen oft Abmahnungen, verbunden mit teils erheblichen Schadensersatzforderungen.
Die Teilnahme an illegalen Musiktauschbörsen und Filmtauschbörsen ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Die Inhaber der Urheberrechte lassen diese Rechtsverletzungen seit Jahren massenhaft abmahnen – vor allem die Kanzleien Waldorf Frommer, Rasch Rechtsanwälte, Fareds oder Rechtsanwalt Daniel Sebastian sind für Firmen wie z. B. Universal Music, Sony Music, Warner Brothers oder Constantin Film auf diesem Gebiet aktiv.
Vor allem wenn Sie eine WLAN-Netzwerk betreiben und dieses Netzwerk nicht ausreichend gegen Zugriffe von außen gesichert ist, können Sie auch für eine Rechtsverletzung haften, wenn Sie selbst keine Filme oder Musik getauscht haben (sog. Störerhaftung).
Nutzen Sie fremde (Produkt-) Fotos oder Texte auf Ihrer Website oder für Ihre Broschüre ist das nur mit einer entsprechenden Lizenz rechtlich einwandfrei möglich. Das gleiche gilt auch, wenn Sie auf Ebay Gegenstände verkaufen und dafür z. B. Produktfotos des Herstellers nutzen wollen. Haben Sie keine Lizenz dafür oder haben Sie Autor bzw. Fotograf nicht korrekt genannt, kann Sie auch in einem solchen Fall eine Abmahnung treffen.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten sollten Sie diese Abmahnung keinesfalls ignorieren, weil das erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann! Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit mir auf!
Als Rechtsanwalt für Urheberrecht vertrete ich Privatpersonen und Unternehmen bzw. Unternehmer, die eine Abmahnung erhalten haben – sei es wegen illegalem Filesharing oder weil Sie möglichweise ohne Lizenz Fotos oder Texte genutzt haben. Ich prüfe, ob Sie tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen haben. Außerdem berate ich Sie zum Beispiel, ob Sie eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben sollten und kläre Sie darüber auf, ob eventuell ein außergerichtlicher Vergleich sinnvoll ist. Wurden Sie zu Unrecht abgemahnt wehre ich als Rechtsanwalt die Abmahnung außergerichtlich und vor Gericht ab.
Sind Sie Urheber (Fotograf, Autor, Texter, Grafiker etc.) berate und vertrete ich Sie außerdem, wenn Sie eine Verletzung Ihrer Rechte festgestellt haben (unberechtigte Nutzung von Fotos oder Texten im Internet oder in Printmedien etc.). Als Rechtsanwalt für Urheberrecht spreche ich Abmahnungen aus und mache Kosten und Schadensersatzansprüche für Sie geltend – außergerichtlich und vor Gericht.