Autofahrer fürchten häufig ihren Punktestand in Flensburg. Wer Punkte aufbaut, läuft schnell Gefahr, dass er seine Fahrerlaubnis abgeben muss. Bereits bei 8 Punkten verliert man die Fahrerlaubnis. Diese Regelung gilt seit dem 1. Mai 2014, als das Punktesystem reformiert wurde.
Ist die Fahrerlaubnis erst mal weg, dann ist es ein teilweise langer Weg, um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies geht in der Regel nur über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Die MPU ist mit teils enormen Kosten verbunden. Diese entstehen nicht nur für die MPU selbst, sondern beispielsweise auch für Vorbereitungskurse. Ob man die MPU besteht, ist dabei sicher kein Selbstläufer. Die Durchfallsquote ist nicht unerheblich.
Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, ist es zum einen sinnvoll über seinen Punktestand in Flensburg Bescheid zu wissen, zum anderen gibt es aber auch die Möglichkeit, Punkte frühzeitig abzubauen, um erst gar nicht in die kritische Punkteregion zu kommen.
Wichtig ist hier zunächst zu wissen, dass man maximal 5 Punkte in Flensburg haben darf, um überhaupt Punkte abbauen zu können. Der Punkteabbau erfolgt über ein Fahreignungsseminar. Hier kann man einen Punkt abbauen.
Allerdings kann man lediglich einen Punkt in fünf Jahren auf diese Art und Weise abbauen.
Auf die Möglichkeit des Punkteabbaus hat die Führerschein Behörde durch das Versenden einer Ermahnung hinzuweisen. Die Ermahnung erfolgt jedoch erst mit dem Erreichen des 4. Punktes.
Hat man gar 6 oder 7 Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg angesammelt, erhält man eine Verwarnung durch die Führerscheinbehörde. Ein Punkteabbau ist dann aber nicht mehr möglich. In diesem Fall ist man darauf angewiesen, die Verjährung der Punkte (frühestens nach 2,5 Jahren) abzuwarten.
Das System der Verjährung der Punkte in Flensburg bzw. deren Tilgungsfristen ist seit der Reform des Punktesystems zum 1. Mai 2014 transparenter geworden.
Es gibt nunmehr genaue Fristen, in welchen die Punkte in Flensburg verfallen. Die Punkte verjähren nun für jeden Verstoß einzeln. Die Verjährung von Punkten in Flensburg ist unabhängig von neuen Eintragungen und erfolgt automatisch.
Das System der Verjährung sieht folgendermaßen aus:
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten), die mit 1 Punkt geahndet werden, verjähren nach 2,5 Jahren.
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten), die mit 2 Punkten geahndet werden, verjähren nach fünf Jahren.
Eintragungen (Straftaten), die mit 3 Punkten geahndet werden, verjähren nach zehn Jahren.
Wenn die Punkte in Flensburg automatisch entsprechend der Tilgungsfrist gelöscht werden, bleiben diese Eintragungen noch ein Jahr gespeichert. Diesen Zeitraum nennt man die Überliegefrist.
Der Sinn und Zweck dieser Überliegefrist besteht darin, dass sichergestellt werden soll, dass Vergehen mit Punktefolge auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen werden können, wenn ein neuer Verstoß erst nach der Tilgung eines älteren Vergehens erfolgt.
Wenn Sie weitere Fragen zu dieser Thematik haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Thomas Hauser gerne zur Verfügung.